In der Kita kommen viele Kinder auf engstem Raum zusammen, Infektionen verbreiten sich da leicht. Das Infektionsschutzgesetz regelt deshalb, wann Kinder zu Hause bleiben müssen und was ihr uns mitteilen müsst. Bei der Aufnahme bekommt ihr dazu eine schriftliche Belehrung.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei bestimmten ansteckenden Krankheiten darf euer Kind nicht in die Kita kommen, selbst wenn aktuell nur der Verdacht auf die Erkrankung besteht. Das gilt z. B. bei Magen-Darm-Infekten bei Kindern unter 6 Jahren, Windpocken, Scharlach, Keuchhusten oder Kopfläusen, solange die Behandlung noch nicht begonnen hat.
- Bei manchen Krankheiten gilt das auch, wenn jemand anderes in eurem Haushalt erkrankt ist.
- Für die Aufnahme in die Kita brauchen wir einen Nachweis über eine ärztliche Impfberatung und einen Nachweis über den Masernschutz eures Kindes.
Euer Kind ist ansteckend krank?
Sagt uns bitte sofort Bescheid, auch um welche Krankheit es sich handelt. Wir informieren dann das Gesundheitsamt.
Telefon 0177 56 345 89
Alles im Detail
Eine vollständige Übersicht aller Krankheiten und Regeln bietet das Robert Koch-Institut im Merkblatt „Gemeinsam vor Infektionen schützen“, auch in Leichter Sprache und in mehreren Sprachen: Belehrungsbögen des Robert Koch-Instituts
Fragen?
Sonja (Leitung) hilft euch gern weiter: Telefon 0211 210 72 71.
